Zuchtziel:
Die Rasse Wäller, nachdem Rassestandart gewissenhaft aufzubauen. Wobei Gesundheit, Wesenssicherheit und Vitalität im Vordergrund stehen.
Die Wällerfreunde-Deutschland schließen Inzestzucht, Inzucht und enge Linienzucht aus dem Zuchtverfahren aus.
1.Zuchtleitung
Besteht aus:
Zuchtbuchführer
Hauptzuchtwart mit
mindestens zwei Zuchtwarten
Vorstand überwacht bzw. benehmigt Beschlüsse
2.Hauptzuchtwart
ist, gemeinsam mit dem Zuchtbuchführer , für den gesamten Zuchtbetrieb der Rasse Wäller, innerhalb des Vereins, zuständig.
3.Zuchtbuchführer
Ist für die Führung des Zuchtbuches der WFD e.V. verantwortlich
( -Deck- und Wurfmeldungen, Eintragung eines Wurfes, Erstellung der Ahnentafeln)
-kann einfache Mitglieder beauftragen, Wurfabnahmen im Sinne der WFD durchzuführen
-kann einfache Mitglieder beauftragen Besichtigung und Beratung von neuen und bestehenden Zuchtstätten durchzuführen
4.Der Züchter
Als Züchter(in) wird der/die bezeichnet, der/die eine zuchtfähige Hündin (Wäller,Aussie,Briard) besitzt und zur Zucht einsetzt.
Ein Wällerzüchter darf:
Der/Die Züchter/in ist verpflichtet:
5. Zuchtzulassung
In jedem Kalenderjahr findet mindestens eine Zuchtzulassungsprüfung statt.
In Verbindung mit dieser Zuchtzulassung findet parallel ein Nachwuchstag statt zu dem alle Wäller und Jung Wäller eingeladen werden. Dabei werden die Wäller auf Verhalten und
Gehorsam begutachtet um eine Erstbewertung zu erstellen. Die Begutachtung wird von einem fachkundigen durch die Zuchtleitung bestimmtes Bewerterteam durchgeführt.
Bei der Zuchtzulassungsprüfung werden die Wäller durch die Zuchtkommission nach ihrem Körperbau laut Standard beurteilt. Der Wäller wird vermessen, gewogen und auf den Rassestandard beurteilt.
Ein Mitglied der Zuchtkommission darf nicht über einen eigenen oder von ihm gezüchteten Wäller urteilen.
Die Zuchtzulassung kann erfolgen wenn der Wäller
Erfüllt der Wäller alle Punkte wird er in das Zuchtbuch des WFD e.V. und in die Ahnentafel eingetragen.
Werden die angeführten Anforderungen nicht vollständig erfüllt, kann der Hund zurück gestellt werden und bei der nächsten ZZL erneut vorgeführt werden. In diesem Fall
fällt keine Zuchtzulassungsgebühr mehr an. Die erteilte ZZL kann von der Zuchtleitung zurückgezogen werden, wenn gravierende Mängel bei diesem Hund oder seinen Nachkommen aufgedeckt werden.
Hündinnen dürfen maximal bis zum 8. Lebensjahr zur Zucht eingesetzt werden und zwischen den Würfen muss mindestens eine Hitze liegen. Die Zuchtleitung kann allerdings jederzeit Begrenzungen über die
Häufigkeit der Zuchtverwendung aussprechen. Desgleichen gilt auch für die Partnerwahl.
Wäller Rüden dürfen nur einmal pro Jahr zum Decken eingesetzt werden. Weitere Deckakte können von der Zuchtleitung unter für die Zucht günstigen Voraussetzungen mit Abstimmung der
Zuchtkommission genehmigt werden.
Das Züchten der Rasse Wäller setzt eine Mitgliedschaft im WFD e.V. voraus.
Bei einer Verpaarung mit einem Wäller der/die nicht im WFD e.V. registriert ist muss von der Zuchtleitung eine
Genehmigung vorliegen. Eine solche Verpaarung setzt mindestens eine Mitgliedschaft im WFD e.V. voraus.
Das gleiche gilt auch für die Ausgangsrassen (Briard und Australian Shepherd).
Die Zuchtvoraussetzungen für die Ausgangsrassen Briard und Australian Shepherd entsprechen denen der Wäller und sind bei der Zuchtleitung zu erfragen.
6. Gesundheitszeugnisse im Detail
Die Röntgenaufnahme darf erst nach Vollendung des 18. Lebensmonats erfolgen.
Die Röntgenaufnahme muss mit dem Verein Formular an die HD-Auswertungszentrale geschickt werden:
Prof. Dr. Andrea Meyer-Lindenberg
Vorstand der chirurgischen/gynäkologischen Kleintierklinik
Ludwig-Maximilians Universtität
Veterinärstraße 13
80539 München
Auswertung A-frei und B-Grenzfall/fast normal sind in der Zucht zulässig.
Im Falle von HD – C kann keine Zuchtzulassung erteilt werden.
Der WFD erkennt die zuständige HD – Auswertungszentrale an:
Prof. Dr. Andrea Meyer-Lindenberg
Eichendorffstraße 10
85649 Otterloh bei Brunnthal
PRA-PRCD: Die Untersuchung sollte von einem Fachtierarzt für Augenerkrankungen erfolgen, der dem Dortmunder Kreis angehört.
HSF4: Nachweis über eine genetische Auswertung durch Laboklin. Dazu muss eine Speichelprobe per Backenabstrich bei Laboklin eingereicht werden.
Nachweis des MDR1 – Status beim Wäller:
Wäller werden nur mit MDR1 +/+ Status zur Zucht eingesetzt.
Wäller bei denen ein Elternteil MDR1 +/- ist, kann die Zuchtkommission über einen evtl. einmaligen Einsatz entscheiden, wenn alle anderen Anforderungen in vollem Umfang der Zuchtordnung
entsprechen.
In diesem Fall muss ein Vermerk in der Zuchtzulassung gemacht werden.
Im Falle einer Verpaarung aus MDR1 +/+ und MDR1 +/- muss jeder Welpe auf MDR1 getestet werden und es dürfen dann wiederum nur Hunde mit MDR1 +/+ zur Zucht zugelassen werden.
Hunde bei denen beide Elterntiere MDR1 +/+ sind, ist keine Untersuchung notwendig.
Nachweis des MDR1 – Status beim Australian Shepherd:
Es gelten dieselben Bestimmungen wie beim Wäller!
Durch gezielte Verpaarungen entstehen im WFD e.V. keine Wäller die von der Medikamentenunverträglichkeit MDR1 -/- betroffen sind.
Im WFD e.V. sind keine künstlichen Befruchtungen erlaubt. Wird eine künstliche Befruchtung ohne das Wissen der Zuchtleitung vorgenommen und der Vorstand oder die Zuchtleitung erfährt davon, erhalten die Nachkommen keine Ahnentafeln und die Zuchttiere werden für die weitere Zucht gesperrt. Außerdem wird in einer Vorstandssitzung über einen Ausschluss des Züchters aus dem WFD e.V. beraten.
Die Decktaxe für Wäller Rüden wird auf 100,00 € pro lebend geborenen Welpen festgelegt.
Wann und in welcher Form die Decktaxe zu entrichten ist, vereinbaren die Züchter und Deckrüden Besitzer untereinander. Der Betrag ist
jedoch spätestens bei Welpenabgabe (8 – 9 Wochen) vom Züchter an den Deckrüden Besitzer zu entrichten.
Bei einem Einsatz von Rüden beider Ausgangsrassen kann die Decktaxe variieren.
Nach geltendem Tierschutzgesetz ist das Entfernen von verknöcherten Afterkrallen (ohne Narkose) nicht mehr erlaubt, daher werden diese, sofern vorhanden, nicht mehr nach der Geburt entfernt. Welpenkäufer sollten informiert werden, wie die Krallen zu pflegen sind, da sonst ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht.
Alle Züchter verpflichten sich, ihre aufgezogenen Welpen durch Chipen zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss spätestens mit der Impfung in der 8. Woche vom Tierarzt vorgenommen werden. Die Chipnummern und der Name der Welpen muss direkt nach der Abgabe der Welpen dem Zuchtbuchamt der WFD eV. gemeldet werden.
Alle Welpen erhalten einen Rufnamen, der innerhalb eines Wurfes mit denselben Anfangsbuchstaben beginnen muss. Jede neue Zuchtstätte beginnt mit A , dann mit B,C usw.
Der Zuchtstättenname ist wie der Familienname des Hundes. Er ist nur dann anerkannt, wenn er für den Züchter vom Zuchtbuchamt geschützt und dort eingetragen ist. Der Zwingername ist an die Person des Züchters gebunden und nicht übertragbar. Im Todesfall können Verwandte, sowie Ehegatten des Verstorbenen die Fortsetzung des Zuchtstättennamens beim Zuchtbuchamt anmelden.
Der Zuchtstättenname wird gestrichen:
Die Zuchtkommission hat das Einspruchsrecht gegen die Anerkennung von Zuchtstättennamen.
Die Ahnentafel gilt als Nachweis, dass der Hund nach dem Zuchtprogramm der WFD e.V. gezüchtet wurde. Auf ihr lassen sich drei Generationen von Ahnen abgelesen, dazu die Chip- und Zuchtbuchnummer, unter der der Hund in das Zuchtbuch eingetragen wurde.
Die Ahnentafel gilt als Urkunde im juristischen Sinne. Wer Ahnentafeln fälscht, abändert oder bissbraucht, wird strafrechtlich verfolgt. Nur das Zuchtbuchamt der WFD e.V. darf Ahnentafeln für die Wäller ausstellen.
Diese haben nur Gültigkeit, wenn sie mit dem Stempel des Zuchtbuchamts und der Unterschrift des Zuchtleiters und des Züchters versehen sind.
Die Kosten der Ahnentafeln werden per Vorauskasse, nach Erhalt der Rechnung, in der 7. Lebenswoche der Welpen fällig. Die Ahnentafeln werden dem Züchter erst zugeschickt, wenn der Kassenwart den Eingang der Zahlung bestätigt. Die Ergebnisse der HD Auswertungen und der Zuchtzulassungsprüfungen werden grundsätzlich in die Ahnentafel eingetragen.
Das Recht zum Besitz der Ahnentafel hat:
Beim Verkauf eines Hundes muss dem Käufer die Ahnentafel ausgehändigt werden. Jeder Eigentumswechsel ist auf der Ahnentafel zu vermerken und dem Zuchtbuchamt mitzuteilen. Bei Verlust der Ahnentafel, kann diese vom Zuchtbuchamt für ungültig erklärt werden. Auf Antrag nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhaltes kann eine Zweitschrift ausgefertigt werden.
Bei Verstößen gegen die Zuchtordnung kann die Zuchtkommission Strafen aussprechen und gegebenenfalls, nach Anmahnung, Züchter von der Züchterliste streichen.
Mahngebühren (nach schriftlicher Mahnung) werden nach der aktuellen Gebührenordnung der WFD e.V. erhoben.
Durch die Eintragung in das Zuchtbuch lassen sich die Ahnen und die Nachkommen der Zuchttiere verfolgen.
In das Zuchtbuch werden alle Wäller - Würfe eingetragen, dazu die Liste der geschützten Zuchtstättennamen, der Name und Wohnort des Züchters, die Chip – und Zuchtbuchnummer, der Rufname, das Geschlecht und besondere Kennzeichen des einzutragenden Hundes, die Abstammung des Wurfes mit Eltern und Großeltern, der Deck – und Wurftag, sowie die gesamte Wurfstärke und die Zahl der in der Wurfstätte belassenen Welpen vermerkt.
a) Inzucht
Unter Inzucht versteht man im allgemeinen die bevorzugte Paarung zwischen relativ nahen Blutsverwandten, in der Tierzucht im speziellen die Kreuzung möglichst naher Verwandter, um genetisch möglichst reinerbige Zuchtlinien zu erhalten.
Inzucht wird von unseren Züchtern nicht akzeptiert!!
b) Inzestzucht
Unter Inzestzucht versteht man die Verpaarung verwandter Tiere ersten Grades. Also zwischen Eltern, Kindern oder deren Geschwistern. Dieses Zuchtverfahren kann zu außergewöhnlichen Erfolgen führen, wenn beide Tiere alle erwünschten Merkmale und Eigenschaften besitzen. Da die Nachkommen aber mit rezessiven fehlerhaften Erbanlagen behaftet sein können ist diese Zuchtform bei der Zucht des Wällers nicht erlaubt. Inzestverpaarungen werden im WFD e.V. nicht genehmigt.
Unerlaubte Inzestverpaarungen bekommen keine Ahnentafeln vom WFD e.V. und sind von der Zucht aus geschlossen.
c).Fremdzucht
Als Fremdzucht wird die Verpaarung von Hunden bezeichnet die nicht miteinander verwandt sind.
d.) Auszucht
Als Auszucht bezeichnet man die Zuführung von fremden Blutlinien Verwandter Rassen in eine bestehende Rasse. Beim Wäller der Australien Shepherd und der Briard. Diese Auszuchten werden beim Wäller noch sehr oft getätigt. Um neues Blut zu zuführen. Auch sind Ausgangsverpaarungen ( Briard u. Aussie ) angestrebt für neue Zuchtlinien.