Zuchtstätten und Welpenaufzucht:
Das Wurflager muss sich im Haus oder in einem angrenzenden Raum, mit direktem Zugang zum Haus befinden.
Bis zur 3. Lebenswoche muss engster Menschkontakt und tägliches wiegen gewährleistet sein.
Ab der 3. Lebenswoche können die Welpen zeitweise in einem gesicherten Aussenbereich (Garten) untergebracht werden. Hierbei muss weiterhin der intensive Kontakt zum Züchter, Kindern (unter Aufsicht) und Fremdpersonen gewährleistet sein. Die langsame Steigerung von Umweltreizen und Geräuschen sollten, zur optimalen Prägung der Welpen, berücksichtigt werden.
Hierzu sollten verschiedenen Spielsachen, Tunnel, Untergründe und Klettermöglichkeiten etc. vorhanden sein.
Die Hündin sollte jederzeit die Möglichkeit haben sich aus dem Welpenspielplatz zurückziehen, um zu ruhen oder sich zu säubern.
Ebenfalls sollte eine geschützte Lagerstätte zur Verfügung stehen.
Die Welpen müssen mindesten 2 Tage vor Abgabe geimpft, entwurmt und gechipt werden. Der Umfang der Impfung, ist in Absprache mit dem jeweiligen Tierarzt zu besprechen und ist dem Züchter freigestellt.
Dem Käufer ist eine Welpenmappe, die jeder Züchter individuell erstellen kann, auszuhändigen.
Eine Welpenmappe muss enthalten:
Bei Abgabe muss der Welpe mindestens 8 Lebenswochen alt sein.
Wurfabnahme:
Die Wurfabnahme im Alter zwischen 6 und 8 Wochen, wird vom einen Zuchtwart der WFD e.V. oder in Ausnahmefällen von einem Tierarzt durchgeführt.
Die Kosten für Anfahrt und Wurfabnahme tragen die Züchter (siehe Gebührenordnung)
Die Ahnentafeln werden dem Züchter zugeschickt, wenn der Kassenwart den Eingang der Zahlungen bestätigt und die Wurfabnahmeunterlagen der Zuchtleitung vorliegen.